Häufig gestellte Fragen zur Wahl (FAQ)

  

In diesem Abschnitt erhalten Sie Antworten zu den mir häufig gestellten Fragenkomplexen (FAQ) in Zusammenhang mit der Bürgermeisterwahl am 13. November 2011. Die Liste wird in den nächsten Wochen sicherlich kontinuierlich weiter anwachsen.

Frage 1:
Wer ist bei der Bürgermeisterwahl wahlberechtigt? Dürfen auch die orts-ansässigen Staatsbürger anderer Länder an der Wahl teilnehmen? (Antwort)

Frage 2:
Wer kann gewählt werden? Welche Voraussetzungen mußten die Bewerber für ihre Kandidatur erfüllen? (Antwort)

Frage 3:
Wann und wo kann ich mir ein eigenes Bild über die Kandidaten machen? (Antwort)

Frage 4:
Welche Mehrheiten benötigt der erfolgreiche Kandidat? Kann es auch mehrere Wahlgänge geben? Wer darf dann antreten? (Antwort)

Frage 5:
Wo kann/muss ich wählen? Ist persönliches Erscheinen am Wahltag erforderlich? Besteht auch die Möglichkeit der Briefwahl? (Antwort)

Frage 6:
Was muss ich tun, wenn ich meine Karte "Wahlbenachrichtigung" nie erhalten, weggeworfen, verloren oder verlegt habe? (Antwort)

Frage 7:
Welche Rolle spielt der Bürgermeister im Gemeinderat / in der Gemeinde? Wie lange dauert seine Amtszeit? Wieso sollten die BM-Kandidaten nicht einer Partei angehören? (Antwort)

Frage 8:
Wo finde ich die relevanten Rechtsgrundlagen für die bevorstehende Wahl? (Antwort)

  

Diese und weitere Fragenkomplexe beschäftigen viele unserer Mitbürger, wie ich aus meinen zahlreichen persönlichen Gesprächen zunehmend feststelle. Aufgrund der langen Amtszeit des Amtsinhabers - immerhin fast 20 Jahre - ist dies auch nicht weiter verwunderlich: Da die beiden letzten Wahlen (1999 und 2007) jeweils ohne Gegenkandidaten stattfanden, liegt es auf der Hand, daß das Interesse an der Wahl dieses Mal deutlich höher ausfällt als zuletzt.

 

Ich wünsche uns allen eine hohe Wahlbeteiligung.