Frage 5:

Wo kann/muss ich wählen? Ist persönliches Erscheinen zwingend erforderlich? Besteht die Möglichkeit der Briefwahl?

Bis zum 23.10.2011 erhielten alle von Amts wegen im Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten von der Verwaltung eine Karte mit der Aufschrift Wahlbenachrichtigung. Aus dieser Karte ist auch der Wahlraum ersichtlich. Bei einer persönlichen Wahl am Wahltag ist die abgebildete Karte im Wahlraum vorzulegen. Sie wird nach Registrierung von den Wahlhelfern gegen den Wahlschein eingetauscht. Auf dem Wahlschein erscheinen die Namen der Kandidaten in Reihenfolge des Eingangs ihrer Bewerbungen beim Gemeindewahlausschuss.

Nachdem meine Bewerbung am Freitag, 30.09.2011, einging, finden Sie meinen Namen auf Position Nr. 2 des Wahlscheins: hinter Mitbewerber Spanberger, vor den Bewerbern Meid (CDU), Strähle und Groddeck (CDU).

Die Wahllokale in den drei Ortsteilen sind am Wahltag jeweils von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet. Sie werden eingerichtet in:

 

Mühlhausen: Rathaus Mühlhausen, Schulstraße 6
Rettigheim:   (noch zu klären), Malscher Straße 14
Tairnbach:    Schlossgebäude, Sternweiler Straße 31

 

Alternativ kann auch von den Möglichkeiten der Wahl in einem anderen Wahlraum oder von der Briefwahl Gebrauch gemacht werden. In diesen Fällen muss der Wahlschein jeweils vorab selbst beschafft werden. Ein persönliches Erscheinen im auf der Wahlbenachrichtigung vermerkten Wahlraum am Wahltag ist dann nicht erforderlich.

 

Briefwahlunterlagen sind mit der Wahlbenachrichtigungskarte postalisch oder persönlich bis spätestens Freitag vor der Wahl, 11.11.2011, 18:00 Uhr, oder - bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung - auch noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, bei der Verwaltung (Rathaus Mühlhausen) zu beantragen. Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen werden postalisch übersandt, sie können aber auch persönlich abgeholt werden. Alle Details finden Sie auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.

 

Alternativ besteht die Möglichkeit der online-Anforderung der Briefwahl-Unterlagen bei der Gemeindeverwaltung. Hierfür müssen Ihnen die Daten der Wahlbenachrichtigung vorliegen.

<< zur FAQ-Übersicht                                         zur nächsten Frage >>