Frage 4:

Welche Mehrheiten benötigt der erfolgreiche Kandidat?
Kann es auch mehrere Wahlgänge geben? Wer darf dann antreten?


Für alle fünf zugelassenen Kandidaten gilt für die Wahl am Sonntag, 13.11.2011: Gewählt ist, wer 50% plus eine Stimme aller abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinigt.

 

Es wird also im 1. Wahlgang eine absolute Mehrheit benötigt.

 

Sollte - was in Anbetracht der Zahl der Bewerber nicht unwahrscheinlich ist - keiner der Kandidaten beim Wahltermin am 13.11.2011 eine absolute Mehrheit der Stimmen auf sich vereinigen, wird ein 2. Wahlgang erforderlich (Neuwahl). Dieser würde am Sonntag, 27.11.2011, stattfinden.


Zur Neuwahl zugelassen sind alle Kandidaten des 1. Wahltermins, sofern sie erneut ihre Bewerbungsunterlagen beim Gemeindewahlausschuß einreichen (Frist: Montag, 14.11.2011, bis Mittwoch, 16.11.2011, 18:00 Uhr). Es bestünde aber auch für neue (weitere) Kandidaten nochmals Gelegenheit, sich zu bewerben. Für die Kandidatur bei einer Neuwahl gelten die gleichen Formvorschriften wie bei der 1. Wahl.

 

Bei der Neuwahl genügt den hierzu antretenden Bewerbern die absolut höchste Zahl aller abgegebenen gültigen Stimmen, also die einfache Mehrheit, um zum Bürgermeister bzw. zur Bürgermeisterin gewählt zu werden. Eine absolute Mehrheit ist nicht mehr erforderlich.

 

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