Frage 6:

Was muß ich tun, wenn ich meine Wahlbenachrichtigung nie erhalten, weggeworfen, verloren oder verlegt habe?

Die Karte "Wahlbenachrichtigung" ist der persönliche Schlüssel, um überhaupt einen Wahlschein zu erhalten - das gilt sowohl für die Wahl in der Wahlkabine am Wahltag als auch für die Möglichkeit der Briefwahl. Für die von Amts wegen im Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten sind diese Karten bis zum 23.10.2011 von der Gemeinde postalisch versendet worden.

 

Gerade bei meinen vielen Gesprächen mit jungen Wahlberechtigten habe ich immer wieder festgestellt, daß so mancher - oft aus Politikverdrossenheit - seine Karte entweder gleich "in die Tonne gekloppt" hat, die Karte vielleicht im Briefkasten der Elten, nie aber beim Wahlberechtigten ankam - oder einfach nur inzwischen verloren gegangen oder verlegt worden ist. So manch einer hat es sich aber inzwischen anders überlegt, weil er jetzt echte Alternativen im Kandidatenangebot sieht, und will nun erfreulicherweise doch wählen.

 

Das Problem einer nicht (mehr) verfügbaren Wahlbenachrichtigung läßt sich generell für alle Wahlberechtigten noch bis zum Wahltag lösen. Hier sind prinzipiell zwei Fälle zu unterscheiden: Die persönliche Wahl am Wahltag in der Wahlkabine und die Briefwahl.

 

(a) Persönliche Wahl in der Wahlkabine am 13.11.2011:

Hier genügt es, während der Öffnungszeiten zwischen 08:00 Uhr und 18:00 Uhr mit Personalausweis oder Reisepass zu seinem Wahllokal im entsprechenden Ortsteil zu gehen - und statt der Karte das entsprechende (gültige) Dokument als Identitätsnachweis vorzulegen. Der Wahlschein wird dann ausgehändigt wie ansonsten bei Abgabe der Karte. Vorab ist nichts weiter zu tun.

 

(b) Briefwahl:

Um die Briefwahlunterlagen ohne Wahlbenachrichtigungskarte zu erhalten, muss sich der Wahlberechtigte bis Freitag, 11.11.2011, 18:00 Uhr, gegebenenfalls auch noch bis Samstag, 12.11.2011, 12:00 Uhr, persönlich oder telefonisch unter 06222- 6158-24 im Bürgerbüro des Rathauses Mühlhausen, Zimmer 12, Schulstr. 6, 69242 Mühlhausen melden. Dort kann eine neue Wahlbenachrichtigungskarte ausgestellt oder auch noch zugesendet werden.
Wichtig ist auf der (neuen) Karte vor allem die sog. Wählernummer, da diese den Schlüssel zur online-Anforderung der Briefwahlunterlagen darstellt. Mit dieser Nummer können persönlich direkt im Bürgerbüro oder online über die Gemeinde-Homepage www.muehlhausen-kraichgau.de die Briefwahlunterlagen angefordert werden.
 

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