Frage 6:

Welche Rolle spielt der Bürgermeister im Gemeinderat / in der Gemeinde? Wie lange dauert seine Amtszeit?
Wieso sollten die BM-Kandidaten nicht einer Partei angehören?

 

Die Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) unterscheidet in § 23 GemO auf Gemeindeebene grundsätzlich zwei zu separierende Verwaltungsorgane: den Gemeinderat und den Bürgermeister.

Diese Organe werden -  jeweils von der gesamten Einwohnerschaft der Gemeinde - in unterschiedlichen Rhythmen gewählt: Die alle acht Jahre anstehende Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters (Bürgermeister-wahl) ist eine unmittelbare Personen(aus-)wahl aus den antretenden Kandidaten. Der Gewählte wird durch die Wahl "Beamter auf Zeit". 

Die alle fünf Jahre fällige Wahl der ehrenamtlichen Gemeinderäte (Gemeinderatswahl) hingegen ist eine Listenwahl. Dies bedeutet in der Praxis, daß die im Gemeinderat tätigen ehrenamtlichen Räte zumeist parteipolitisch aktiv sind, da sie nur von den zur Wahl antretenden Parteien (oder Gruppierungen) auf deren jeweilige Listen gesetzt werden können. Bemessen nach deren anteiliger Stimmenquote am Wahltag rücken dann entsprechend viele - von der jeweiligen Liste: die oben stehenden - Bewerber der Partei (oder Gruppierung) in den Gemeinderat ein.

Zur Zeit besteht der ehrenamtliche Teil des Gemeinderats der Gemeinde Mühlhausen aus 14 CDU-, 4 SPD- sowie 5 Gemeinderäten der Bürgerliste Freien Wähler e.V., somit aus 23 Personen in drei Fraktionen. Hierin enthalten sind drei sog. Ausgleichsmandate, denn die Hauptsatzung der Gemeinde sieht nur 20 Gemeinderäte vor. Die aktuelle Zusammensetzung entspricht dem Ergebnis der Gemeinderatswahl vom 7. Juni 2009.

 

Vervollständigt wird der Gemeinderat - nach § 24 Abs. 1 GemO ".. die Vertretung der Bürger und das Hauptorgan der Gemeinde" - durch den Bürgermeister, der ihm qua Amt als dessen Vorsitzender vorsteht und gleichzeitig Leiter der Gemeindeverwaltung und Vertreter der Gemeinde nach außen ist (§ 42 Abs. 1).

 

Nach moderner Lesart dieser Rollenverteilung wird dem Bürgermeister daher häufig die Rolle eines fraktionsübergreifenden Integrierers der unterschiedlichen politischen Denkrichtungen zugedacht. Er soll im Gemeinderat durch seine Persönlichkeit und seine Sachkompetenz ein zielorientiertes interessenausgleichendes Miteinander der Fraktionen zum Wohle der Bürgerschaft ermöglichen, möglichst ohne parteipolitische Einfärbung. 

 

Aufgrund der unterschiedlichen Rhythmen der beiden Wahlen stellt der Bürgermeister zudem das Kontinuum im langfristigen politischen Dialog auf kommunaler Ebene dar: Seine Amtszeit überdauert die Amtszeit der Gemeinderäte deutlich. Sofern sich also zwischen zwei Gemeinderatswahlen die politischen Mehrheitsverhältnisse verschieben und sich somit kurzfristig andere zahlenmäßige Zusammensetzungen der Fraktionen im Gemeinderat ergeben, muss der Bürgermeister die inhaltliche Klammer zwischen vorher und nachher bilden. Ansonsten könnten bereits gefaßte (sinnvolle) Beschlüsse unter Umständen aus rein parteipolitischem Kalkül womöglich fahrlässig wieder "einkassiert" werden.

 

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