Frage 2:

Wer kann gewählt werden? - Welche Voraussetzungen mußten die Bewerber für ihre Kandidatur erfüllen?

 

Gewählt werden kann am Sonntag, 13. November 2011, jeder Kandidat, der bis zum 17. Oktober 2011, 18:00 Uhr, seine Bewerbung beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, dem amtierenden Bürgermeister Karl Klein, eingereicht hatte und am Wahltag mindestens 25 Jahre alt sein, das 65. Lebensjahr aber noch nicht vollendet haben wird. Jeder der Kandidaten mußte Gewähr dafür bieten, dass er jederzeit für die freiheitliche, demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten wird.

 

Der Bewerbung waren beizufügen eine Wählbarkeitsbescheinigung der eigenen Wohngemeinde (Hauptwohnung) auf amtlichem Vordruck sowie eine Versicherung an Eides statt, dass im persönlichen Falle kein Ausschluss von der Wählbarkeit gemäß § 46 Abs. 2 Gemeindeordnung vorliegt.

Unionsbürger, die nicht Deutsche im Sinne des § 116 GG sind, konnten ebenfalls kandidieren. Sie hätten ihrer Bewerbung zudem eine weitere eidesstattliche Versicherung beifügen müssen, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsstaates besitzen und in diesem Mitgliedstaat der Europäischen Union ihre Wählbarkeit nicht verloren haben.

 

Weitere Voraussetzungen bestanden nicht.

 

Die zur Wahl zugelassenen Kandidaten wurden am Abend des 17.10.2011 vom Gemeindewahlausschuss bestätigt: Insgesamt werden sich am 13.11.2011 fünf Kandidaten dem Votum der Bürger stellen.
 

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